"Bagatellschaden" ist kein exakt definierter Gesetzesbegriff, sondern ein in der Praxis verwendeter Ausdruck für kleinere Schäden, die den Wert und die Sicherheit eines Fahrzeugs nicht wesentlich mindern. Dazu zählen typischerweise kleine Lackkratzer, Parkrempler ohne Strukturschaden oder kleine Steinschlagschäden.
Die Abgrenzung ist im Einzelfall unscharf, in der Praxis wird häufig eine Reparaturkosten-Grenze im niedrigen dreistelligen Bereich als Orientierung herangezogen – verbindlich ist das aber nicht, und Gerichte urteilen im Einzelfall unterschiedlich.
Relevant wird der Begriff vor allem bei der Frage, ob ein Fahrzeug als Unfallwagen gilt und offenbart werden muss. Ein reiner Bagatellschaden begründet in der Regel keine Offenbarungspflicht, ein Schaden an tragenden Teilen dagegen schon – selbst wenn er optisch klein aussieht.
Verlass dich bei der Einschätzung nicht allein auf die Optik. Ein kleiner Kratzer kann harmlos sein, ein unauffälliger Unterbodenschaden dagegen erheblich – im Zweifel lohnt sich eine genaue Prüfung statt einer Bauchentscheidung.
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