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Kfz-Steuer berechnen

Zwei Wege zum Ergebnis: mit den exakten Angaben aus deinem Fahrzeugschein – oder nur mit Marke und Modell, wenn du gerade erst nach einem Auto suchst.

Feld B im Fahrzeugschein
Feld P.1 im Fahrzeugschein
Feld V.7 im Fahrzeugschein – bei älteren Fahrzeugen nicht nötig
Kfz-Steuer

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?

Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei addierten Bestandteilen zusammen, nicht aus einem einzigen Wert:

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor Juli 2009 gilt eine andere Regelung: Hier spielt der CO₂-Wert keine Rolle, stattdessen richtet sich die Steuer nach der damaligen Schadstoffklasse (Euro 1 bis Euro 5) des Fahrzeugs.

Die CO₂-Freigrenze im Zeitverlauf

ErstzulassungFreigrenze
07/2009 – 2011120 g/km
2012 – 2013110 g/km
2014 – 202095 g/km
ab 2021 (WLTP-Staffel)95 g/km, danach gestaffelt steigende Sätze

Was hat sich 2021 geändert?

Seit dem 1. Januar 2021 gilt für neu zugelassene Fahrzeuge eine gestaffelte CO₂-Bepreisung statt eines einheitlichen Satzes pro Gramm. Je weiter der CO₂-Ausstoß über der Freigrenze von 95 g/km liegt, desto stärker steigt der Steuersatz je zusätzlichem Gramm – von 2,00 € bis zu 4,00 € pro Gramm bei sehr hohem Ausstoß. Für Fahrzeuge, die vor 2021 zugelassen wurden, gilt weiterhin die alte, lineare Berechnung mit einem festen Satz von 2,00 € je Gramm über der Freigrenze.

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja. Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2030 für maximal zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis Ende 2035. Danach ermäßigt sich die Steuer um 50 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner.

Warum zwei Berechnungswege?

Die exakte Berechnung – wie sie auch das Bundesfinanzministerium anbietet – setzt voraus, dass du Hubraum und CO₂-Wert bereits kennst, meist aus der Zulassungsbescheinigung Teil I eines Fahrzeugs, das du bereits besitzt oder gerade übernimmst. Wer dagegen noch nach einem Gebrauchtwagen sucht, hat diese Angaben oft nicht zur Hand – ein Inserat nennt selten den exakten WLTP-CO₂-Wert. Für genau diesen Fall greift unsere Schätzung auf eine Fahrzeugdatenbank mit über 1.000 Modellen zurück und liefert eine realistische Einordnung, ganz ohne Fahrzeugschein.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich beim Autokauf die Kfz-Steuer selbst ummelden?

Nein, die Kfz-Steuerpflicht entsteht automatisch mit der Zulassung auf deinen Namen. Das zuständige Hauptzollamt zieht den Betrag per SEPA-Lastschrift von deinem hinterlegten Konto ein, meist einmal jährlich.

Warum weicht meine tatsächliche Steuer vom Rechner ab?

Rechtlich maßgeblich ist immer die Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt. Abweichungen können durch abweichende Schadstoffklassen bei älteren Fahrzeugen, Sonderregelungen oder Erfassungsfehler in Inseraten entstehen.

Zählt die Kfz-Steuer zu den laufenden Kosten, die ich vor dem Kauf einplanen sollte?

Ja, neben Versicherung, Kraftstoff und Wartung ist die Kfz-Steuer ein fester monatlicher Posten. Bei stärker motorisierten oder älteren Fahrzeugen mit hoher Schadstoffklasse kann sie spürbar ins Gewicht fallen.

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