Sachmängelhaftung, Bagatellschaden, Zulassungsbescheinigung & Co. – was beim privaten Gebrauchtwagenkauf wirklich zählt, verständlich erklärt.
Die gesetzliche Haftung des Verkäufers dafür, dass eine Kaufsache zum Übergabezeitpunkt frei von Mängeln ist (§ 434 ff. BGB). Beim Privatverkauf kann sie vertraglich ausgeschlossen werden – beim Kauf vom Händler nicht.
Begriff nachschlagen →Eine Vertragsklausel, mit der die gesetzliche Sachmängelhaftung beim Privatverkauf vollständig ausgeschlossen wird – oft als "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" formuliert.
Begriff nachschlagen →Ein geringfügiger, meist kosmetischer Schaden (z. B. kleiner Steinschlag, oberflächlicher Kratzer), der Sicherheit und Funktion des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt und ein Auto in der Regel nicht zum offenbarungspflichtigen Unfallwagen macht.
Begriff nachschlagen →Der offizielle Nachfolger des "Fahrzeugscheins" seit 2005. Weist die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr nach und enthält alle technischen Fahrzeugdaten. Muss beim Fahren immer mitgeführt werden.
Begriff nachschlagen →Der offizielle Nachfolger des "Fahrzeugbriefs". Dient als Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug und wird bei einem Verkauf an den neuen Halter übergeben. Sollte aus Sicherheitsgründen nicht im Auto aufbewahrt werden.
Begriff nachschlagen →Eine Vereinbarung, nach der der Verkäufer rechtlicher Eigentümer der Kaufsache bleibt, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist (§ 449 BGB). Schützt den Verkäufer bei Ratenzahlung oder unsicheren Zahlungswegen.
Begriff nachschlagen →Anders als beim Online-Kauf von einem Händler gibt es beim privaten Gebrauchtwagenkauf zwischen zwei Privatpersonen kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kauf ist ab Vertragsschluss bindend – "gekauft ist gekauft".
Begriff nachschlagen →Ein von Käufer und Verkäufer unterschriebenes Dokument, das den Zustand des Fahrzeugs zum Übergabezeitpunkt festhält – Kilometerstand, Schlüsselanzahl, Zubehör und sichtbare Mängel. Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.
Begriff nachschlagen →Die absichtliche Veränderung des angezeigten Kilometerstands, um ein Fahrzeug jünger und wertvoller erscheinen zu lassen. Betrifft nach ADAC-Schätzungen etwa jeden dritten Gebrauchtwagen in Deutschland und ist strafbar.
Begriff nachschlagen →Ein Fahrzeug mit einem Unfallschaden, der über einen Bagatellschaden hinausgeht – etwa bei ausgetauschten fahrsicherheitsrelevanten Teilen oder größeren Karosseriearbeiten. Der Verkäufer muss darüber aufklären.
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