Die Sachmängelhaftung ist in Deutschland gesetzlich in § 434 ff. BGB geregelt und greift immer dann, wenn eine Kaufsache bei Übergabe nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit hat. Bei Fahrzeugen betrifft das zum Beispiel technische Mängel, die schon bei der Übergabe vorhanden waren, auch wenn sie erst später bemerkt werden.
Wichtig ist der Unterschied zur Garantie: Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss nicht extra vereinbart werden, eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung, meist gegen Aufpreis. Ausführlicher dazu in unserem Artikel zum Unterschied zwischen beiden.
Beim Kauf von einem Händler an eine Privatperson gilt die Sachmängelhaftung zwingend und kann bei Gebrauchtwagen frühestens auf ein Jahr verkürzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden (§ 476 BGB). Beim Privatverkauf zwischen zwei Privatpersonen sieht das anders aus – hier kann die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag vollständig ausgeschlossen werden.
Ein vollständiger Sachmängelhaftungsausschluss gilt nur beim Kauf von privat. Kauft man von einem gewerblichen Verkäufer (auch wenn er sich als Privatperson ausgibt), ist der Ausschluss unwirksam.
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