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Glossar → Eigentumsvorbehalt
Recht & Vertrag

Eigentumsvorbehalt

Eine Vereinbarung, nach der der Verkäufer rechtlicher Eigentümer der Kaufsache bleibt, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist (§ 449 BGB). Schützt den Verkäufer bei Ratenzahlung oder unsicheren Zahlungswegen.

Der Eigentumsvorbehalt ist in § 449 BGB geregelt und bedeutet, dass das Eigentum am Fahrzeug erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergeht – auch wenn das Fahrzeug bereits übergeben wurde. Bis dahin bleibt rechtlich der Verkäufer Eigentümer.

In der Praxis ist das vor allem bei Ratenzahlung oder Zahlung per Scheck relevant: Sollte die Zahlung ausbleiben oder platzen, kann der Verkäufer das Fahrzeug zurückfordern, ohne einen komplizierten Rückabwicklungsprozess durchlaufen zu müssen.

In einem Kaufvertrag für den Privatverkauf ist eine entsprechende Klausel deshalb Standard – auch wenn der Kaufpreis am Übergabetag bar oder per Sofortüberweisung vollständig bezahlt wird, schadet die Klausel nicht und schützt beide Seiten für den Fall unerwarteter Komplikationen.

⚠ Wichtig zu wissen

Bargeld oder eine bestätigte Echtzeitüberweisung direkt bei der Übergabe sind nach wie vor die sichersten Zahlwege – dann verliert der Eigentumsvorbehalt seine Schutzfunktion ohnehin nicht, da sofort vollständig gezahlt wird.

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