Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht (§ 355 BGB) gilt nur für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, etwa beim Online-Kauf in einem Shop (§ 312g BGB). Beim Kauf von privat an privat greift diese Regel nicht – selbst wenn der Kontakt über eine Kleinanzeigen-Plattform zustande kam.
Das gilt auch dann, wenn die eigentliche Übergabe und Bezahlung persönlich vor Ort stattfindet, was beim Gebrauchtwagenkauf der Normalfall ist. Ein einmal unterschriebener privater Kaufvertrag lässt sich also nicht einfach binnen 14 Tagen rückgängig machen, nur weil man es sich anders überlegt hat.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei arglistiger Täuschung durch den Verkäufer oder wenn ein Mangel vorliegt, für den keine wirksame Haftungsausschluss-Klausel greift. Ein freiwilliges Rückgaberecht kann theoretisch im Kaufvertrag vereinbart werden, ist aber unüblich.
Diese fehlende Widerrufsmöglichkeit ist einer der wichtigsten Unterschiede zum Kauf beim Händler oder im Online-Shop. Vor der Unterschrift gilt deshalb: gründlich prüfen, Probe fahren, im Zweifel eine Nacht darüber schlafen, statt spontan zu unterschreiben.
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